Vorabpauschale 2026: Basiszins und Beispiele
Für das Jahr 2026 beträgt der Basiszins 3,20 %. Daraus ergibt sich ein Basisertrag von 2,24 % des Rücknahmepreises zu Jahresbeginn. Die Vorabpauschale gilt am 04.01.2027 als zugeflossen.
Die Eckdaten für 2026
- Basiszins: 3,20 %, laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026 (Bundesbank-Wert für den 02.01.2026).
- Davon 70 %: 2,24 %. Dieser Satz wird auf den Rücknahmepreis zu Jahresbeginn angewendet.
- Zufluss: 04.01.2027, der erste Werktag des Folgejahres. Ab dann kann Ihr Broker die Steuer einziehen.
- Freibetrag: Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) zählt für das Zuflussjahr, hier also 2027.
Beispielrechnungen
Die Tabelle zeigt, wie hoch die Vorabpauschale 2026 höchstens ausfällt. Angenommen sind ein Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung) ohne Ausschüttung, der im Jahr 2026 um mindestens 2,24 % steigt, sowie keine Kirchensteuer und kein Freibetrag.
| Wert zu Jahresbeginn | Vorabpauschale | Steuerpflichtig | Steuer inkl. Soli |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 22,40 € | 15,68 € | 4,13 € |
| 10.000 € | 224,00 € | 156,80 € | 41,35 € |
| 50.000 € | 1.120,00 € | 784,00 € | 206,78 € |
| 100.000 € | 2.240,00 € | 1.568,00 € | 413,56 € |
Bei den ersten drei Zeilen liegt der steuerpflichtige Betrag unter 1.000 €. Ist der Sparer-Pauschbetrag für 2027 noch nicht anderweitig verbraucht, fällt dort keine Steuer an. Bei anderen Fondsarten ändert sich der steuerpflichtige Betrag, siehe Teilfreistellung.
Warum kann die Vorabpauschale niedriger ausfallen?
- Der Fonds ist 2026 um weniger als 2,24 % gestiegen. Dann begrenzt der tatsächliche Wertzuwachs die Pauschale; bei einem Kursverlust ist sie 0.
- Der Fonds schüttet aus. Ausschüttungen des Jahres werden abgezogen.
- Sie haben die Anteile erst 2026 gekauft. Dann verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kaufmonat.
So rechnen Sie Ihren Fall durch
- Suchen Sie den Rücknahmepreis des ersten Handelstags 2026 heraus, ersatzweise den Schlusskurs dieses Tages.
- Nehmen Sie als letzten Preis den aktuellen Rücknahmepreis. Das Jahr läuft noch, die Rechnung ist daher eine Hochrechnung. Rechnen Sie zum Jahresende noch einmal nach.
- Ermitteln Sie die Fondsart Ihres ETFs und tragen Sie Ausschüttungen des Jahres ein.
- Der Rechner zeigt Ihnen Rechenweg, Höchstwert und die geschätzte Steuer.
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Stand der Daten: 30.10.2026. Die Beispiele sind Schätzungen ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Steuerbescheinigung Ihres Brokers beziehungsweise Ihr Steuerbescheid.