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Vorabpauschale 2026: Basiszins und Beispiele

Für das Jahr 2026 beträgt der Basiszins 3,20 %. Daraus ergibt sich ein Basisertrag von 2,24 % des Rücknahmepreises zu Jahresbeginn. Die Vorabpauschale gilt am 04.01.2027 als zugeflossen.

Die Eckdaten für 2026

  • Basiszins: 3,20 %, laut BMF-Schreiben vom 13.01.2026 (Bundesbank-Wert für den 02.01.2026).
  • Davon 70 %: 2,24 %. Dieser Satz wird auf den Rücknahmepreis zu Jahresbeginn angewendet.
  • Zufluss: 04.01.2027, der erste Werktag des Folgejahres. Ab dann kann Ihr Broker die Steuer einziehen.
  • Freibetrag: Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) zählt für das Zuflussjahr, hier also 2027.

Beispielrechnungen

Die Tabelle zeigt, wie hoch die Vorabpauschale 2026 höchstens ausfällt. Angenommen sind ein Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung) ohne Ausschüttung, der im Jahr 2026 um mindestens 2,24 % steigt, sowie keine Kirchensteuer und kein Freibetrag.

Wert zu JahresbeginnVorabpauschaleSteuerpflichtigSteuer inkl. Soli
1.000 €22,40 €15,68 €4,13 €
10.000 €224,00 €156,80 €41,35 €
50.000 €1.120,00 €784,00 €206,78 €
100.000 €2.240,00 €1.568,00 €413,56 €

Bei den ersten drei Zeilen liegt der steuerpflichtige Betrag unter 1.000 €. Ist der Sparer-Pauschbetrag für 2027 noch nicht anderweitig verbraucht, fällt dort keine Steuer an. Bei anderen Fondsarten ändert sich der steuerpflichtige Betrag, siehe Teilfreistellung.

Warum kann die Vorabpauschale niedriger ausfallen?

  • Der Fonds ist 2026 um weniger als 2,24 % gestiegen. Dann begrenzt der tatsächliche Wertzuwachs die Pauschale; bei einem Kursverlust ist sie 0.
  • Der Fonds schüttet aus. Ausschüttungen des Jahres werden abgezogen.
  • Sie haben die Anteile erst 2026 gekauft. Dann verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kaufmonat.

So rechnen Sie Ihren Fall durch

  1. Suchen Sie den Rücknahmepreis des ersten Handelstags 2026 heraus, ersatzweise den Schlusskurs dieses Tages.
  2. Nehmen Sie als letzten Preis den aktuellen Rücknahmepreis. Das Jahr läuft noch, die Rechnung ist daher eine Hochrechnung. Rechnen Sie zum Jahresende noch einmal nach.
  3. Ermitteln Sie die Fondsart Ihres ETFs und tragen Sie Ausschüttungen des Jahres ein.
  4. Der Rechner zeigt Ihnen Rechenweg, Höchstwert und die geschätzte Steuer.

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Stand der Daten: 30.10.2026. Die Beispiele sind Schätzungen ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Steuerbescheinigung Ihres Brokers beziehungsweise Ihr Steuerbescheid.