Basiszins für die Vorabpauschale seit 2018
Der Basiszins bestimmt, wie hoch der pauschale Mindestertrag eines Fonds angesetzt wird. Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt ihn jedes Jahr im Januar bekannt. Diese Tabelle nennt alle Werte seit Einführung der Vorabpauschale 2018.
Basiszins je Jahr
| Jahr | Basiszins | Davon 70 % | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2026 | 3,20 % | 2,24 % | BMF-Schreiben vom 13.01.2026 |
| 2025 | 2,53 % | 1,771 % | BMF-Schreiben vom 10.01.2025 |
| 2024 | 2,29 % | 1,603 % | Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 05.01.2024 (Fachdatenbank) |
| 2023 | 2,55 % | 1,785 % | Kopie des BMF-Schreibens vom 04.01.2023 (Dritte) |
| 2022 | -0,05 % | keine Vorabpauschale | Kopie des BMF-Schreibens vom 07.01.2022 (Dritte) |
| 2021 | -0,45 % | keine Vorabpauschale | Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 06.01.2021 (Fachdatenbank) |
| 2020 | 0,07 % | 0,049 % | Kopie des BMF-Schreibens vom 29.01.2020 (Dritte) |
| 2019 | 0,52 % | 0,364 % | Kopie des BMF-Schreibens vom 09.01.2019 (Dritte) |
| 2018 | 0,87 % | 0,609 % | Kopie des BMF-Schreibens vom 04.01.2018 (Dritte) |
Nur für 2025 und 2026 wurde das PDF des BMF selbst gelesen. Bei den älteren Jahren führt der Link zu einer Kopie oder Wiedergabe des Schreibens bei Dritten (Fachverband, Fachdatenbank), weil dort kein BMF-PDF gelesen wurde. Wer sichergehen will, prüft die Werte im Bundessteuerblatt gegen.
Wie entsteht der Basiszins?
Das Gesetz legt fest, dass der Basiszins aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird. Grundlage ist ein Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank für den ersten Börsentag des Jahres ermittelt. Das BMF veröffentlicht den maßgebenden Satz anschließend im Bundessteuerblatt (§ 18 Abs. 4 InvStG). Deshalb steht der Wert für ein Jahr erst im Januar fest.
Wie geht der Basiszins in die Berechnung ein?
Von dem Basiszins werden nur 70 % angesetzt (§ 18 Abs. 1 InvStG). Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn:
Beispiel 2025: 10.000 € × 70 % × 2,53 % = 177,10 € Basisertrag.
Beispiel 2026: 10.000 € × 70 % × 3,20 % = 224,00 € Basisertrag.
Bei einem negativen Basiszins (2021 und 2022) fällt laut BMF keine Vorabpauschale an.
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Stand der Daten: 30.10.2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Neue Werte werden erst aufgenommen, nachdem das jeweilige Schreiben gelesen wurde.